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   BFH, 31.08.1999 - V B 138/99   

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https://dejure.org/1999,10575
BFH, 31.08.1999 - V B 138/99 (https://dejure.org/1999,10575)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1999 - V B 138/99 (https://dejure.org/1999,10575)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1999 - V B 138/99 (https://dejure.org/1999,10575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtzulassung einer Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Umsatzsteuer - Lieferung eines PKW - Reihengeschäft

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3; ; FGO § 128 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3, § 128 Abs. 3
    Beschwerde gegen AdV-Beschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.11.1998 - XI B 98/98

    Ablehnender AdV-Beschluss; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 31.08.1999 - V B 138/99
    b) Eine Nichtzulassungsbeschwerde (§ 115 Abs. 2 FGO) gegen die Nichtzulassung der Beschwerde sieht die FGO nicht vor (BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1998 XI B 98/98, BFH/NV 1999, 648, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.1987 - IV B 27/87

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelsperre - Rechtswegeröffnung - Zulassung

    Auszug aus BFH, 31.08.1999 - V B 138/99
    Sie wird "in der Entscheidung" zugelassen (§ 128 Abs. 3 Satz 1 FGO), somit im Entscheidungssatz (Tenor) oder in den Gründen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1987 IV B 27/87, BFHE 150, 403, BStBl II 1987, 786).
  • BFH, 21.01.1998 - VII B 255/97

    Zulassung in einer Entscheidung des Finanzgerichts über die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 31.08.1999 - V B 138/99
    Der Ausschluß einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde gegen finanzgerichtliche Aussetzungsentscheidungen ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH-Beschluß vom 21. Januar 1998 VII B 255/97, BFH/NV 1998, 818, m.w.N.).
  • BFH, 08.03.1995 - V B 18/95

    Statthaftigkeit einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Beschwerde bei

    Auszug aus BFH, 31.08.1999 - V B 138/99
    Deshalb ist der BFH nicht berechtigt, das Rechtsmittel auf Beschwerde zuzulassen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluß vom 8. März 1995 V B 18/95, BFH/NV 1995, 715, m.w.N.).
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